Staatlich anerkannte Weiterbildungen für Pflegeberufe

Rechtliche Ausgangsituation

Die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland verfügt über sogenannte Berufsbildungsgesetze mit einheitlichen und verbindlichen rechtlichen Bestimmungen. Diese regeln auch die pflegerischen Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen. Da es sich um Bundesgesetze handelt, ist ein Berufsabschluss in der Pflege bundesweit gültig und anerkannt.

Anders stellt sich die Situation hingegen für berufsspezifische nicht-akademische Fachweiterbildungen bzw. Aufstiegsweiterbildungen in der Pflege dar. Darunter werden Weiterbildungen mit dem Ziel eines beruflichen Aufstiegs oder einer Anpassung zu einer qualifizierten Fachkraft verstanden. Diese werden in der Regel berufsbegleitend angeboten und enden mit einer Abschlussprüfung, die zu einer neuen Berufsbezeichnung bzw. einer erweiterten Berufsbezeichnung führt. Die Gestaltung dieser Weiterbildungen unterliegt in Deutschland der Rechtshoheit der Landesgesetzgebung. Für sie gelten keine bundeseinheitlichen Vorgaben. Das heißt, jedes Bundesland regelt die berufsqualifizierende Weiterbildung von
Pflegepersonal selbstständig und unabhängig. Damit kann auch keine einheitliche bundesweit geltende Aussage für die Rahmenbedingungen und für die Abschlüsse von Aufstiegsweiterbildungen in den Gesundheitsberufen getroffen werden. Form, Inhalte, Dauer, Prüfungsordnungen und Bezeichnung des Abschlusses können also je nach Bundesland variieren. Für jedes Bundesland muss einzeln und differenziert das jeweilige Landesweiterbildungsgesetz betrachtet werden.

Grundsätzlich können Bundesländer bei der Ausgestaltung der Weiterbildungsordnungen in zweierlei Hinsicht vorgehen. Sie können zum einen die Rahmenvorgaben von beruflichen Weiterbildungen auf Bundesgesetzebene in Landesgesetze (Landesweiterbildungsgesetz) überführen. Damit wird es in der Regel auch möglich, dass das Bundesland dem Abschluss eine staatliche Anerkennung ausspricht. Diese staatlich anerkannten Weiterbildungen werden von den Bundesländern untereinander grundsätzlich ohne weiteres Anerkennungsverfahren als gleichwertig anerkannt, unabhängig von den unterschiedlich formulierten Weiterbildungsbezeichnungen. Dann kann eine Absolventin/ein Absolvent in jedem Bundesland in der erreichten Position beruflich tätig werden.Alternativ kann sich ein Bundesland ausschließlich aber an Leitlinien orientieren. Diese können z. B. Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) oder Übereinkünfte der Spitzenverbände wie etwa der Wohlfahrt sein. Auch Vorgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung können als Empfehlungen in die Gestaltung von Weiterbildungen einfließen. In diesem Fall eines nicht vorliegenden Gesetzes wird der Abschluss der Weiterbildung in der Regel nur in diesem Bundesland anerkannt.

Für Sie bedeutet das konkret:

Wenn Sie als Pflegefachkraft eine Anpassungs- oder Aufstiegsweiterbildung aufnehmen wollen, müssen Sie sich nach den landesrechtlichen Gesetzen, oder aber im Falle eines nicht vorliegenden Gesetzes an den ausgesprochenen Empfehlungen des Bundeslandes orientieren, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet bzw. in welchem Sie Ihren Beruf ausüben möchten. Nur wenn Sie Ihre Weiterbildung in einem Bundesland absolvieren, das dem Abschluss eine staatliche Anerkennung ausspricht, so gilt der Abschluss bundesweit.

 

Aufstiegsqualifizierungen an der Katharina Kasper Akademie „Gesetze über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen“ der Bundesländer

Die Katharina Kasper Akademie bietet für Sie als examinierte Fachkraft in den Gesundheitsberufen unterschiedliche arbeitsfeldbezogene Weiterbildungen und Aufstiegsweiterbildungen an.

Als staatlich anerkanntes Weiterbildungsinstitut verfügt die Akademie dabei über Standorte in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Damit gelten für Ihre Aufstiegsweiterbildungen und die zu erreichenden Abschlüsse die jeweiligen Landesweiterbildungsgesetze bzw. Verordnungen des einzelnen Bundeslandes in der jeweils gültigen Fassung.

Von den unterschiedlichen Regelungen betroffen sind nach derzeitigem Angebotsstand der Katharina Kasper Akademie Weiterbildungen im Bereich der „Praxisanleitung“, der „Stations-, Gruppen- und Wohnbereichsleitung“ sowie der „Pflegedienstleitung/Leitende Pflegefachkraft“.

Hinweis: Seit Mitte der 1990er-Jahre gelten neue Bezeichnungen für diese Aufgabenbereiche. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Katharina Kasper Akademie bietet die Weiterbildungen und die zu erreichende Abschlussqualifizierung jeweils in der für das jeweilige Bundesland geltenden Qualifizierungsbezeichnung an.

Besondere Serviceleistung der Katharina Kasper Akademie für Sie: Die Akademie hat durch Anpassungen der Lehrpläne erreicht, dass diese für die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen nahezu übereinstimmend sind. Dadurch besteht die Möglichkeit eines Ländervergleichs mit einer nachträglichen Anerkennung durch Bundesländer mit staatlicher Regelung der Weiterbildungen.

 

Rheinland-Pfalz

Die Grundlage für berufliche Weiterbildung bildet das Weiterbildungsgesetz (WBG), für Weiterbildungen im Gesundheitswesen, respektive für Pflegeberufe, dazu das „Landesgesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (GFBWBG) in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (GFBWBG DVO) in der jeweils gültigen Fassung. Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV).

Von den in Rheinland-Pfalz staatlich geregelten Weiterbildungen für Pflegeberufe erreichen Sie derzeit an den dortigen Standorten der Katharina Kasper Akademie folgende Abschlüsse:

  • Praxisanleiter/-in im Gesundheitswesen und in der Altenpflege (216 Unterrichtseinheiten)
  • Leitung einer Pflege- oder Funktionseinheit im Gesundheitswesen und in der Altenpflege (480 Unterrichtseinheiten)

Weitere staatlich geregelte Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Planung. Darüber hinaus erreichen Sie an den Standorten weitere Abschlüsse mit einem trägereigenen Zeugnis. Gerne informieren wir Sie ausführlich.

Hessen

Die Grundlage für beruflicheWeiterbildung bildet das Hessische Weiterbildungsgesetz (HBWG), für Weiterbildungen für Pflegeberufe dazu die „Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Pflege)“. Die Zuständigkeit liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Von den in Hessen staatlich geregelten Weiterbildungen für Pflegeberufe erreichen Sie derzeit an den dortigen Standorten der Katharina Kasper Akademie folgende Abschlüsse:

  • Praxisanleitung (216 Unterrichtseinheiten zzgl. berufspraktische Anteile)
  • Stations-, Gruppen- und Wohnbereichsleitung (480 Unterrichtseinheiten zzgl. berufspraktische Anteile)

Weitere staatlich geregelte Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Planung. Darüber hinaus erreichen Sie an den Standorten weitere Abschlüsse mit einem trägereigenen Zeugnis. Gerne informieren wir Sie ausführlich.

Nordrhein-Westfalen

Die Grundlage für berufliche Weiterbildung bildet das „Erste Gesetz zur Ordnung und Förderungder Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen“ (Weiterbildungsgesetz - WbG).

Die Aufstiegsweiterbildungen in den Bereichen der Praxisanleitung, Stations-, Gruppen- und Wohnbereichsleitung sowie der Pflegedienstleitung/Leitende Pflegefachkraft im Gesundheitswesen, respektive in den Pflegeberufen, sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht staatlichgeregelt. Damit erteilt das Land Nordrhein-Westfalen für seine Aufstiegsweiterbildungen in den o. g. Bereichen keine staatliche Anerkennung. Bei erfolgreichem Abschluss Ihrer Aufstiegsweiterbildung erhalten Sie einen Institutsabschluss der Katharina Kasper Akademie.

Anstelle von Landesgesetzen zur Regelung der inhaltlichen, formalen und strukturellen Vorgaben zu Weiterbildungen in den Pflegeberufen richten sich die Aufstiegsweiterbildungen für Pflegeberufe in NRW u. a. nach Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und Beschlüssen der Spitzenverbände insbesondere der Wohlfahrtspflege.

Im Bereich der „Praxisanleitung“ hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Spitzenverbänden und Arbeitsgruppen einen „Standard zur berufspädagogischen Weiterbildung zur Praxisanleitung in Nordrhein-Westfalen“ entwickelt.

Im Bereich der „Stations-, Gruppen- und Wohnbereichsleitung“ und der „Pflegedienstleitung/Leitende Pflegefachkraft“ richtet die Katharina Kasper Akademie ihre Weiterbildungen entsprechend den Empfehlungen der DKG sowie den gesetzlichen Vorgaben des SGB XI aus.

Die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen liegt beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS), zu den Weiterbildungen im Gesundheitswesen bei den Bezirksregierungen.

Vergleichbar zum Qualifizierungsgrad, zum Aufgabengebiet und Einsatzbereich zu den in Rheinland-Pfalz und Hessen staatlich geregelten Weiterbildungen für Pflegeberufe, erreichen Sie derzeit an den Standorten der Katharina Kasper Akademie in Nordrhein-Westfalen folgende institutsinterne Abschlüsse:

  • Praxisanleitung in der Pflege (216 Unterrichtseinheiten)
  • Stations-, Gruppen- und Wohnbereichsleitung: Leitung einer pflegerischen Einheit im ambulanten Dienst und in der Altenpflege (480 Unterrichtseinheiten)
  • Pflegedienstleitung/Leitende Pflegefachkraft: Pflegerische Leitung einer Station oder Einheit im Krankenhaus und in der Altenpflege (720 Unterrichtseinheiten) (auf Anfrage)

Darüber hinaus erreichen Sie an den Standorten weitere Abschlüsse mit einem trägereigenen Zeugnis. Gerne informieren wir Sie ausführlich.

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