Termin: 30.10.2024 | Dauer: 04.12.2024 | 4 Unterrichtseinheiten | Uhrzeit: 13:00 - 17:00 Uhr | Gebühr: 69 € | Zielgruppe: Alle Berufsgruppen des Gesundheits-und Sozialwesens, Ethikberater im Gesundheitswesen | Anmeldeschluss: 01.10.2024 | Ort: Online-Schulung | Ansprechpartner: Gabriele Gansen | Kursleitung: Dr. Petra Kutscheid
Hintergrund
In Hospizen, auf Stationen, in Pflegeeinrichtungen, aber auch zuhause stellen Menschen in verschiedenen Situationen die Nahrungs- und manchmal auch die Flüssigkeitsaufnahme ganz ein. Wie aber gehen wir damit um? Ist das immer Selbstbestimmung bis zuletzt? Welche Formen des FVETs gibt es? Ist die Begleitung Suizidassistenz? Was ist rechtlich relevant? Was ist geboten in Situationen mit lebenslimitierender Erkrankung und was ohne diese? Was bedeutet Begleitung und Palliativversorgung? Und welche Rolle kann eine Ethikberatung vor Ort leisten?
Wie kann man das Angebot von Nahrung und Flüssigkeit gestalten, damit auch ggf. eine freiwillige Wiederaufnahme von Essen und Trinken möglich ist? Was ist zu beachten zur Vermeidung des Refeeding-Syndroms, wenn jemand wieder zu essen und trinken beginnt? Wie steht es mit der Gabe von Opiaten und Sedativa?
Sie lernen im Kurs differenzierte Antworten und praktische Hilfen zu den Fragen kennen.
Themen, die Sie erwarten
Die Teilnehmer*innen lernen mit verschiedenen Formen des Freiwilligen Verzichts auf Essen und Trinken (FVET) umzugehen und verschiedene Situationen zu reflektieren. Rechtliche und ethische Fragen werden erörtert.
Dabei können Sie die eigene Haltung und Grenzen wahrnehmen und in Fallbesprechungen einbringen.
Erlebtes kann im Kursrahmen reflektiert werden.
Sie lernen die Handlungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und pflegewissenschaftliche Erkenntnisse kennen.
Nutzen, den Sie haben
Die Kursteilnehmer*innen
Die Veranstaltung kann auch als Fortbildung für Ethikberater im Gesundheitswesen mit 4 Stunden angerechnet werden.