Pflege und medizinische Versorgung Berufsgruppenübergreifend - Weiterbildung

Strafrecht in der Pflege - mit einem Bein im Gefängnis?


Termin: 12.03.2024 | Dauer: 12.03.2024 | Uhrzeit: 9:00 - 12:30 Uhr | Gebühr: 75 € | Zielgruppe: Führungskräfte in der Pflege, Pflegefachkräfte | Anmeldeschluss: 12.02.2024 | Ort: Online-Schulung | Ansprechpartner: Ilona Seel-Schön | Susanne Weber-Käßer, Rechtsanwältin (Fachkanzlei für Heim- und Pflegedienste)

Hintergrund

Heime haben für ihre Bewohner*innen eine Obhutspflicht. Es soll den Bewohner*innen die persönliche, selbstbestimmte Entfaltung bei gleichzeitiger Gewährung von Schutz ermöglicht werden. Dies führt auch zu tiefen Eingriffen in die Rechte der Bewohner*innen. Ist der Eingriff massiv, können auch strafrechtliche Vorschriften verletzt werden. 

Themen, die Sie erwarten

  • Strafbares Handeln – Einführung
  • Strafbarkeit durch aktives Tun oder Unterlassen – die Garantenpflicht
  • Straflosigkeit – die Einwilligung der Bewohner*innen und die Rechtfertigungsgründe
  • Freiheitsentziehende Massnahmen
  • Die Schweigepflicht 
  • Sonderfälle: BtmG, AMG, IfSG, MPG
     

Nutzen, den Sie haben

Den Teilnehmenden wird ein Überblick über strafrechtliche Auswirkungen ihrer Handlungen vermittelt. Sie sollen die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen ihrer Handlungen erkennen und vermeiden können. Sie werden Sicherheit im Umgang mit diesen Situationen gewinnen.




StandortE-MailTelefonXingFacebookYouTube