Pflege und medizinische Versorgung - Fortbildung

Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter nach § 4 Abs. 3 PflAPrV - Die generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft und ihre Auswirkungen auf Praxisanleitungen


Termin: 15.11.2023 | Dauer: 15.-17.11.2023 | 24 Unterrichtseinheiten | Uhrzeit: ganztägig | Gebühr: 395 Euro | Zielgruppe: Praxisanleiter in den Pflegeberufen | Anmeldeschluss: 17.10.2023 | Ort: Katharina Kasper Akademie, Dernbach | Ansprechpartner: Ilona Seel-Schön | Kursleitung: Robert Gottschalk

Hintergrund

Gemäß Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV) müssen Praxisanleiter eine kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung von mind. 24 Stunden/Jahr gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen (§ 4 Abs. 3 PflAPrV).

 

Themen, die Sie erwarten

  • Erfahrungen mit der generalistischen Ausbildung und die Veränderungen der praktischen Ausbildung
  • Methoden der Praxisanleitung im Kontext der generalistischen Ausbildung
  • Erweitertes praxisrelevantes Wissen
  • Sicherheit und Motivation in der Praxisanleitung
  • Aktuelle und relevante berufspädagogische Kompetenzen
  • Herausforderungen als Praxisanleiter im Berufsalltag kompetent und kollegial begegnen

Nutzen, den Sie haben

Die Teilnehmenden reflektieren die Veränderungen und eigenen Erfahrungen aus der generalisierten Ausbildung im gemeinsamen Austausch, um den bestmöglichen Weg für die eigene Praxis zu finden.

Die Fortbildung vermittelt Klarheit über die Aufgaben der Praxisanleitung, gibt eine verständliche Klärung der Kompetenzbereiche in der Praxisanleitung und der Gliederung des Ausbildungsverlaufs. Die Teilnehmenden lernen die gesetzlichen Mindeststandards in der Praxisanleitung und der Pflichten des Trägers der Ausbildung kennen. Mit diesem Verständnis und Wissen ausgestattet, können die Teilnehmenden den Anforderungen im Berufsalltag kompetent und kollegial begegnen.




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