Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter*innen nach § 4 Abs. 3 PflAPrV - Praxisanleitung in Krisenzeiten
Termin: 05.09.2022 |
Dauer: 8 Unterrichtseinheiten |
Uhrzeit: 9 - 16 Uhr |
Gebühr: 135 €
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Zielgruppe: Praxisanleiter*innen in den Pflegeberufen |
Anmeldeschluss: 08.08.2022 |
Ort: Katharina Kasper Akademie, Dernbach |
Ansprechpartner: Ilona Seel-Schön | Dozent: Robert Gottschalk
Hintergrund
Mit in Kraft treten des Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV) müssen Praxisanleiter*innen eine kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden pro Jahr gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen (§ 4 Abs. 3 PflAPrV).
Themen, die Sie erwarten
- Die Coronakrise hat es gezeigt: Krisen sind allgegenwärtig und betreffen Auszubildende genauso wie die Praxisanleitungen, Kolleg*innen, Bewohner*innen und alle anderen.
- Dabei sind Krisen lebensnotwendige Prozesse: keine Veränderung ohne Krise, keine Krise ohne Veränderung. Manchmal braucht es sogar Krisen, um Lernfortschritte zu erzielen. Diese müssen jedoch wohldosiert sein. Denn Überforderung führt zu Stillstand und Regression.
- Manchmal ist jedoch die Praxisanleitung berufen, Auszubildende vor malignen Stress und Überforderung zu schützen. Wo ist die Balance?
- In diesem Seminar soll ein grundsätzliches Werkzeug für das Krisenmanagement gelehrt und eingeübt werden. Was kann eine Praxisanleitung tun, um Schüler*innen durch eine Krise hinauszuführen und ggf. so Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
Nutzen, den Sie haben
Aufrechterhaltung und Aktualisierung von berufspädagogischen Kompetenzen und praxisrelevantem Wissen