Termin: 09.08.2021 | Dauer: | Uhrzeit: Uhrzeit: 9–16 Uhr | Gebühr: Teil I mit Praxisteil I: 1.350,- € / Praxisteil II: 350,- € | Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen, staatl. anerkannte Erzieher oder Personen mit einschlägigen Studienabschluss in den Gesundheits- Medizin- (Ärzte) und Pflegewissenschaften, Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften und einer dreijährigen, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre, die mindestens den Umfang einer halben Stelle umfasst hat, insbesondere in Einrichtungen der Langzeitpflege und ambulanten Pflege, der ambulanten Hospizdienste, SAPV-Teams, einer Palliativstation/Palliativmedizinischer Dienst oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe | Anmeldeschluss: 09.07.2021 | Ort: Katharina Kasper Akademie, Dernbach | Ansprechpartner: Dr. Petra Kutscheid | Gabriele Gansen
Hintergrund
Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) wurde mit den Regelungen des § 132g SGB V die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase als neue Leistung eingeführt. Diese sieht für Bewohner/innen stationärer Einrichtungen der Alten- und der Eingliederungshilfe vor, über mögliche zukünftige medizinische, pflegerische und seelsorgerische Behandlungen und Wünsche zu informieren und ihnen Hilfen und Angebote für künftige Lebenssituationen aufzuzeigen.
Zugelassene Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können den Versicherten in den Einrichtungen demnach eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Das übergeordnete Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht in dieser Lebensphase zu fördern.
Themen, die Sie erwarten
Nutzen, den Sie haben
Die Weiterbildung qualifiziert Sie zur Beratung in der gesundheitlichen Versorgungsplanung gem. § 132g SGB V und gliedert sich in zwei Teile.
Teil I dient der Grundlagenvermittlung sowie der Einübung und Durchführung von Beratungen. Im Teil II führen Sie 7 eigenverantwortlich geplante Beratungsprozesse durch. Nach erfolgreichem Abschluss beider Teile erhalten Sie ein Zertifikat. Nach erfolgreichem Abschluss von Teil I und dem entsprechenden Nachweis gegenüber den Krankenkassen dürfen Sie Leistungen bereits abrechnen.
Die Schulung entspricht der Rahmenvereinbarung nach § 132g Abs.3 SGB V.