Arbeitnehmer, Beschäftigte, Auszubildende, Arbeitslose und Arbeitssuchende wie von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter haben die Möglichkeit, an einer Ausbildung, Fort- oder Weiterbildung teilzunehmen, die von verschiedenen Programmen der Bundesregierung oder auch den Bundesländern finanziert werden. Die Förderprogramme der Bundesländer unterscheiden sich voneinander, da das jeweilige Landesministerium aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland im gesamten Bereich der Bildungsgesetzgebung über die sogenannte „Kulturhoheit der Bundesländer“ verfügt. Damit ist jedes Landesministerium selbst verantwortlich für die Inhalte, die Fördervoraussetzungen und die Zielgruppen der Förderung.
Gefördert werden können Sie als Einzelpersonen, als Unternehmen und als Verband. Die Katharina Kasper Akademie bietet Ihnen Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen wie Lehrgänge und Seminare an, die entsprechend gefördert werden.
Nähere Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten: