Bildungsurlaub


Angestellte und Arbeiter im Beschäftigungsverhältnis haben durch das das bildungspolitische Förderinstrument „Bildungsfreistellung“ (umgangssprachlich „Bildungsurlaub“) den Anspruch, an drei bis fünf Tagen jährlich während der Arbeitszeit an Seminaren der beruflichen oder politischen Weiterbildung teilzunehmen, wobei die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber fortgesetzt wird.

Die unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden vom jeweiligen Bundesland formuliert. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich nach jenem Bildungsland orientieren, in welchem sich Ihre Arbeitsstelle befindet, bzw. die Arbeitsstelle ihren Sitz hat.

Falls Sie Bildungsurlaub beantragen möchten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bis spätestens sechs Woche vor Seminarbeginn davon unterrichten.

Informationen zur Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub finden Sie hier.

Die Katharina Kasper Akademie verfügt als Einrichtung über eine Anerkennung der Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg für alle Bildungsangebote.

In Rheinland-Pfalz und Hessen wird die Anerkennung für einzelne Bildungsangebote separat vergeben. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei uns, ob für das von Ihnen gewählte Bildungsangebot in Rheinland-Pfalz eine Bildungsfreistellung vorliegt.

Regelungen anderer Bundesländer und Anerkennungen sprechen Sie bitte mit den Behörden/Einrichtungen des für Ihren Arbeitgeber geltenden Bundeslandes ab.

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