Mehr Verfahren zur Kindeswohlgefährdung in 2015

06. Oktober 2016

Wiesbaden. Deutschlands Jugendämter führten im vergangenen Jahr rund 129 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch.

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) bedeutet dies einen Anstieg um 4,2 % gegenüber dem Jahr 2014.

Eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch, der so genannte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder minderjährigen Jugendlichen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie dessen Lebenssituation macht.

Von einer Gefährdung des Kindeswohls gehen die Jugendämter aus, wenn eine "erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann".

Bei den 129 000 Verfahren in 2015 bewerteten die Jugendämter 20 800 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2014 mit 11,7 % den höchsten Anstieg, so Destatis. Bei rund 24 200 Verfahren konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). Dies bedeutet gegenüber 2014 einen Anstieg um 7,9 %. In 43 200 Fällen kamen die Jugendämter zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung vorlag, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf notwendig war. Im Jahr 2014 waren dies noch 4,0 % weniger. In fast genauso vielen Fällen, nämlich 41 300, stellten die Fachkräfte des Jugendamtes weder eine Kindeswohlgefährdung noch einen weiteren Hilfebedarf fest; 1,0 % weniger als 2014. 

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes >>>

 


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