Besucherstopp im Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach

18. Januar 2022

Ab 19. Januar Besuche nur in begründeten Ausnahmefällen

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung gilt im Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach zum Schutz der Patient*innen und Mitarbeitenden ab dem 19. Januar 2022 ein genereller Besucherstopp. Angehörige und Freunde werden stattdessen gebeten, telefonisch Kontakt zu Patient*innen in stationärer Behandlung zu halten.

Begründete Ausnahmen gelten in Absprache mit der jeweiligen Stationsleitung bei schwerstkranken oder sterbenden Patient*innen sowie bei Patient*innen mit demenzieller Veränderung oder besonderem Unterstützungsbedarf. Auch die Geburtshilfe ist von der Regelung ausgenommen, hier gelten die bekannten Regelungen für Besuche und das „DaddyIn“-Angebot. Diese sind hier zusammengefasst.

Besucher*innen, die das Krankenhaus weiterhin betreten dürfen, erhalten eine schriftliche Ausnahmebescheinigung. Diese muss bei jedem Besuch vorgelegt werden. Daneben müssen Besucher*innen auch einen negativen POC-Antigen-Schnelltest einer offiziellen Teststelle vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Besucher*innen, die Kleidung, Pflegeprodukte und andere persönliche Gegenstände für Patient*innen in stationärer Behandlung abgeben möchten, können diese Dinge am Empfang abgeben. Die Sachen werden dann von Mitarbeitenden der jeweiligen Station abgeholt und zu den Patient*innen gebracht.

Diejenigen Besucher*innen, die das Krankenhaus betreten, werden gebeten, sich an die bekannten Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Im Herz-Jesu-Krankenhauses Dernbach gilt durchgängig die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Besucher*innen sind zudem angehalten, sich regelmäßig die Hände zu desinfizieren.

 



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